Luftreinhaltepläne
Wenn Luftqualitätsgrenzwerte überschritten werden, muss ein Luftreinhalteplan erarbeitet werden. In Baden-Württemberg obliegt die Luftreinhalteplanung grundsätzlich dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Aus praktischen Gründen bestehen die Luftreinhaltepläne in Baden-Württemberg aus zwei Bänden: einem Grundlagenband und einem Maßnahmenband.
Grundlagenband
Dieser Band umfasst detaillierte Informationen zu allen Grenzwertüberschreitungen in Baden-Württemberg. Hierzu gehören Informationen zu den Orten, an denen Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden sowie eine Analyse über die Ursachen der Grenzwertüberschreitung. Der Grundlagenband wird im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg jährlich von der LUBW erarbeitet. Die Grundlagenbände der vergangenen Jahre finden Sie hier.
Maßnahmenband
Die Maßnahmenbände enthält konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Sie werden im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg von den örtlichen Regierungspräsidien erstellt.
- Regierungspräsidium Stuttgart für den Regierungsbezirk Stuttgart
- Regierungspräsidium Karlsruhe für den Regierungsbezirk Karlsruhe
- Regierungspräsidium Freiburg für den Regierungsbezirk Freiburg
- Regierungspräsidium Tübingen für den Regierungsbezirk Tübingen
Weitere Informationen finden Sie auf den dortigen Internetseiten.
Umweltzonen und Fahrverbote
Fast alle Luftreinhaltepläne umfassen die Einrichtung einer Umweltzone, das heißt Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Informationen rund um diese Themen finden sich beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Informationen zu Umweltzonen in Deutschland finden sich auf den Seiten des Umweltbundesamtes.